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Versicherungsschutz

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Foto: iMoved Studio/Shutterstock.com

Alle Studierenden und Beschäftigten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen (UKT) unfallversichert:

  • Studierende, bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports.

Beschäftigte, bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:

  • Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die arbeitsbedingte und geistige Belastung auszugleichen.
  • Sie muss in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden.
  • Der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Mitglieder der Hochschulen beschränken.
  • Der Sport muss unternehmensbezogen durchgeführt werden (offiziell durch die Institution der Hochschule).
  • Die Übungen müssen durch Zeit und Dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen.

Für Studierende und Beschäftigte gilt, dass sie in den Online-Listen eingeschrieben sein müssen. Für Beamte gilt ein Unfall beim Hochschulsport nur dann als Dienstunfall, wenn über die zuvor genannten Kriterien hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sind:  

  • Neben einem genehmigten Übungsleiterplan ist eine Anwesenheitsliste zu führen.

Den spezielleren Einzelfall betreffend, können vom Hochschulsport jedoch keine Aussagen im Vorfeld getroffen werden. Die Einzelfallentscheidung obliegt der UKT. Nach Unfallanzeige wird dort über Annahme oder Ablehnung entschieden. Bei Ablehnung müssen etwaige Kosten, wie  z.B. Behandlungs- und Folgekosten, privat getragen werden.

Das Studierendenwerk Thüringen bietet für Studierende eine zusätzliche, begrenzte Freizeitunfall- und Haftpflichtversicherung an. 

Eine private Absicherung mit ausreichendem Leistungsspektrum wird in diesem Zusammenhang dringend empfohlen! Bei Sportveranstaltungen im Ausland ist ein Auslandskrankenschein der jeweiligen Krankenkasse mitzunehmen.

Externe TeilnehmerInnen am Hochschulsport sind als befristete Mitglieder über den USV versichert. Bei der Onlineeinschreibung akzeptiert der externe Nutzer eine befristete Mitgliedschaft im USV Jena e.V. Der Beitrag hierfür ist im normalen Kursentgelt enthalten. Die Mitgliedschaft endet mit dem Abschluss des Kurses.